Bürgerinitiative Einrich - für den Erhalt des Naturparks Nassau

! Keine Windkraft-Industrieanlagen im Einrich !



Aktuelle Pressemitteilungen

Anfragen von Redaktionen richten Sie bitte an unsere E-Mail Adresse

info@buergerinitiative-einrich.de


Liebe Einricher Bürgerinnen und Bürger,

leider hat die Rhein-Zeitung uns aus Urheber rechtlichen Gründen untersagt, weiterhin Berichte auf dieser Website zu platzieren. Die Rhein-Zeitung ist hier vollkommen im Recht. Das ist gesetzlich so geregelt. Aus diesem Grunde können wir Sie hier nicht mehr mit pdfs informieren. Bei Bedarf schicken Sie uns bitte eine E-Mail, dann nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf. Oder klicken Sie den jeweiligen Link.


Wir sollten die Wälder in der VG Aar-Einrich schützen

Ein Artikel von dem Lateinamerika-Korrespondenten Tobias Käufer machte uns zu Beginn des Jahres fassungslos. Darin heißt es, wir zitieren: „Das zum einen sehr biegsame und harte, zum anderen aber sehr leichte und widerstandsfähige Balsaholz wird für den Bau der immer länger werdenden Rotorblätter von Windkraftanlagen verwendet.

Für ein Rotorblatt zwischen 80 und 100 Meter Länge werden rund 150 Kubikmeter Holz benötigt. Das Beispiel in Ecuador ist nur eines von vielen, das offenbart, wie die im Westen vorangetriebene Wende hin zu grünen erneuerbaren Energien in anderen Weltregionen zu ökologischen und sozialen Verwerfungen führt.

“ Wenn wir dies zur Kenntnis nehmen, wird der gut gemeinte Energiewechsel nicht nur in der VG Aar-Einrich zu einer Farce. Denn mit der zukünftig angedachten Anzahl von Windkraftanlagen in Deutschland, kann in Lateinamerika gar nicht schnell genug Balsaholz nachgepflanzt werden. Der hohe CO2-Ausstoß, der durch den Transport von dem Balsaholz nach Deutschland mit Containerschiffen oder Frachtmaschinen verursacht wird, muss zusätzlich in die CO2-Billanz miteingerechnet werden und Waldgebiete sollen nicht nur in der VG Aar-Einrich, als natürliche Ressource für die Verminderung von CO2 in der Atmosphäre, für die Standorte von Windkraftanlagen weiter zerstört werden.

Daher appellieren wir für den sofortigen Stopp von Balsaholz für den Bau von Rotorblättern, auf den Verzicht von dem Bau von Windkraftanlagen in Waldgebieten und fordern die Aufforstung der vom Borkenkäfer betroffenen Waldgebiete, als natürliche Ressource für die Verminderung von CO2 in der Atmosphäre!

Tun wir es nicht, opfern wir mit dem Ziel des Klimaschutzes den Naturschutz. Beides bedingt sich aber gegenseitig und zum Erhalt unseres Planeten ist sowohl der Klimaschutz wie auch der Naturschutz lebensnotwendig.

In der VG Aar-Einrich sind derzeit in Berghausen, in Klingelbach und in Niederneisen Waldgebiete als Standorte für Windkraftanlagen im Gespräch.

24. Januar 2022

Bert Udo Koch / Bürgerinitiative Einrich – für den Erhalt des Naturparks Nassau



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Die BI-Einrich - für den Erhalt des Naturparks Nassau im SWR-Fernsehen

 

Am Mittwoch, den 27. März 2019 kam auf Einladung der BI-Einrich das SWR-Fernsehen in die Verbandsgemeinde Katzenelnbogen, um sich ein Bild über die Situation zu machen.

Viel Einricherinnen und Einricher waren vor Ort und konnten so dem SWR-Fernsehen einen Einblick in deren Gefühlswelt geben. Auch Verbandsgemeinde Bürgermeister Gemmer und eine Vertreterin der Windindustrie-Lobby geben ihre Statements. Machen Sie sich Ihr eigenes Bild.








 


Sendung vom 29. März 2019 SWR Fernsehen

https://youtu.be/hGhMNQ5B5U0

 

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Die Rhein-Zeitung zur Info-Veranstaltung am 8. März 2018 in der Stadthalle Katzenelnbogen.

Klimadebatte mit zu wenig Lokalkolorit

Energiewende: Professionelle Statements und kontroverse Fakten mit Fairness ausgetauscht – Turbulente Publikumsrunde

Mehr finden Sie hier Link

Rhein-Zeitung, 10.03.2018


Bitte beachten Sie auch die Leserbriefe unter "Bürger-Meinung"


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Die Rhein-Zeitung berichtet über den neuen Vorstoß des Investors und die Pläne der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen.

Der Investor hat Widerspruch eingelegt und hat nun neue Pläne. Statt direkt 5 Industrieanlagen zu planen, versucht er erst einmal nur 3 Wind-Industrieanlagen genehmigen zu lassen. Diese sind nun 7 m niedriger. Gesamthöhe somit 200m statt 207m. Dadurch muss er sich nicht mehr an die 1100m Abstand zu den Ortsgemeinden halten. Es genügen nun nur noch 1000m. Der Investor versucht hier den Ablehnungsbescheid der Kreisverwaltung auszuhebeln. Was die Kreisverwaltung dazu sagen wird, bleibt spannend. Ob er weiterhin insgesamt 5 Anlagen plant bleibt unklar.

Auf der 2. Info-Veranstaltung am 8. März 2018 wird die Verbandsgemeinde Katzenelnbogen die neuesten Entwicklungen den Einricher Bürgern mitteilen.

Rhein-Zeitung, 17.02.2018




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Gemeinde Hambach wehrt sich

Hambachs Bürgermeister Peter Sehr stellt sämtliche Gutachten der Windrad-Investoren in Frage. Denn diese Gutachen gehen meist von veralteten Annahmen aus. Zudem werden Sie von den Investoren in Auftrag gegeben und auch bezahlt.

Rhein-Zeitung, 17.02.2018


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SWR-Fernsehen 1. Februar 2018: Windparks zu verkaufen

Windparks bringen Verluste. Zu wenig Wind. Ein Besipiel aus dem Sendegebiet.


Hier der Link:

https://www.youtube.com/watch?v=X69YJVeAo80&t=12s






Weitere interessante Videos finden Sie 

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SWR-Fernsehen Oktober 2017


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Bei Minute 3:35 äußert sich der Investor, der auch in Katzenelnbogen bauen wird und droht der SWR-Reporterin.


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Die Rhein-Zeitung berichtet über den aktuellen Stand der Windkraftanlagen im Rhein-Lahn-Kreis.

Für den Einrich bedeutet das, dass die 5 geplanten Anlagen im Naturpark Nassau immer noch nicht vom Tisch sind. Der Investor kann noch Klage einreichen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Rhein-Zeitung, 27.01.2018


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Mahnwache der Bürgerinitiativen aus dem Rhein-Lahn-Kreis zum Neujahrsempfang von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Hahnstätten am 14. Januar 2018.

Ein lesenswerter Artikel zur Mahnwache der "Bürgerinitiativen gegen Windindustrieanlagen" aus dem Rhein-Lahn-Kreis.

Lahn-Post, 24. Januar 2018


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Ortsgemeinden in Diez sprechen sich gegen Windindustrieanlagen aus.

14 von 22 Ortsgemeinden sagen NEIN zur Windkraft und überreichen Verbandsbürgermeister Michael Schnatz das Positionspapier.

Frankfurter Neue Presse



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Klage gegen Bau von Windkraftanlagen bei Staffel möglich

Fehlender Mindestabstand, Branschutz unzureichend, fehlerhaftes Gutachten, gesundheitsbelastende Beeinträchtigungen.

Rhein-Zeitung, 23. Januar 2018




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Sinkende Genehmigungszahlen von Windrädern

·         Bürger vor Ort erzwingen Einhaltung rechtlicher Vorschriften
·         Umweltministerium verfolgt ausschließlich Interessen der Windkraftindustrie
·         Windstrom wird erst subventioniert und dann vernichtet

WIESBADEN – Der Wiesbadener Kurier berichtet in seiner heutigen Ausgabe (18. Januar) von einem schweren Rückschlag für die Energiewende. Es werden immer weniger Windkraftanlagen genehmigt. Dazu der Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, René ROCK: „Es ist sehr erfreulich, dass auch aufgrund des ehrenamtlichen Einsatzes hunderter Bürger in Bürgerinitiativen im letzten Jahr hessenweit nur 16 Windkraftanlagen genehmigt wurden. Weil sich die Menschen vor Ort einmischen, Einsicht in Genehmigungsunterlagen nehmen, eigene Gutachten in Auftrag geben und die Arbeit der Behörden mit kritischen Augen begleiten, sind diese stärker gezwungen die rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dass das grüne Umweltministerium als Antwort darauf naturschutzrechtliche Standards schleift und beispielsweise den Schutzradius von besonders gefährdeten Arten um bis zu 95 Prozent reduziert, also de facto komplett aufgibt, zeigt eindrücklich, dass ausschließlich die Interessen der Windkraftindustrie verfolgt werden und der Naturschutz keine Rolle spielt.

Rock weiter: „Auch volkswirtschaftlich ist der Windkraftausbau falsch. Es ist doch nicht sinnvoll, Windstrom erst mit hohen Subventionen zu fördern, um ihn dann wieder auf Kosten der Verbraucher im Ausland zu verschrotten. Allein in den ersten zwei Wochen diesen Jahres gab es bereits fünf Tage, an denen der Strompreis negativ war, also der Verbrauch und die Vernichtung von Strom bezahlt werden musste. Wir wollen das beenden. Wir wollen nicht, dass den Stromverbrauchern erst Geld abgenommen wird, um Windstrom zu subventionieren, um den gleichen Verbraucher dann für dessen Entsorgung bezahlen zu lassen.“

18. Januar 2018
René Rock, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag

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Mahnwache der Einricher Bürger zur Sitzung des Verbandsgemeinderats vom 18. Dezember 2017.

Ein lesenswerter Artikel zu der Verbandsgemeinderatssitzung.

Auf dieser Sitzung wurde die Verbandsgemeinde gezwungen, das von ihr und allen Fraktionen im November noch einstimmig angestrebte Zielabweichungsverfahren ad acta zu legen. In der Sitzung waren auf einmal alle Fraktionen gegen das Zielabweichungsverfahren. Im November für das Zielabweichungsverfahren - im Dezember dagagen. Lesen Sie warum. Insgesamt ein großer Erfolg für unsere Natur !

Lahn-Post, 27.12.2017



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In dieser Artikelfolge berichtet die Rhein-Zeitung über die Sitzung des Verbandsgemeinderats vom 18. Dezember 2017.

Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung. Diese Artikel lassen wir unkommentiert. Falls Sie hierzu Fragen an uns haben, dann schicken Sie uns bitte eine Mail.

Artikel Rhein-Zeitung, 22.12.2017


Artikel Rhein-Zeitung, 20.12.2017



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Artikel Rhein-Zeitung, 14.12.2017

Gutachten: Windkraft verursacht mehr Lärm.

von Heinz Burkhard Westerweg

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Die Bürgerinitiative Einrich legt in diesem Artikel Ihre Forderungen dar


Artikel Rhein-Zeitung, 09.12.2017

Angst vor pseudoökologischen Parolen.


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Die Bürgerinitiative Altendiez denkt darüber nach, bei der nächsten Kommunalwahl eine eigene Bürgerliste aufzustellen, um sich mehr Gehör zu verschaffen. Über 1000 Altendiezer Bürger haben sich gegen Windkraft ausgesprochen. Das sind fast 70% der Altendiezer Bürger über 18 Jahre. Leider interessiert das den Gemeinderat nicht. Interessanter Ansatz, den man auch im Einrich verfolgen könnte. In der Bürgerinitiative Einrich sind Mitglieder aus allen demokratischen Parteien vertreten: CDU, SPD, Grüne und FDP. Alle arbeiten gemeinsam zum Wohle unseres Naturparks Nassau.


Artikel Lahn-Post, 13.12.2017

Politikum Windkraft: Neue Bürgerliste?




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Liebe Einricherinnen und Einricher,

wir von der Bürgerinitiative Einrich glauben, dass die Firma Kreuzberger genau dieses Vorgehen praktiziert: mittels einer Bürgerenergiegesellschaft Vorzugsbedingungen erschleicht. Interessant ist das Konstrukt, da dort meist keine Bürger hinterstehen, sondern andere kommerzielle Projektentwickler. Aber lesen Sie detaillierte Informationen dazu in dem nachfolgenden Artikel aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.


Artikel F.A.Z., 23.11.2017

Weniger Geld für Windstrom

Naturstrom wünscht eine Systemumstellung
bü. DÜSSELDORF, 22. November. Die Betreiber von Windrädern an Land müssen sich auf weiter sinkende Einspeiseentgelte einstellen. In der jüngsten, inzwischen dritten Ausschreibung für die Errichtung neuer Anlagen hat die Bundesnetzagentur nur noch Gebote mit durchschnittlich 3,4 Cent je Kilowattstunde erzeugtem Windstrom genehmigt. Gegenüber der Vorrunde entspricht das einer Absenkung um rund 10 Prozent. Zum Zuge kommen in den Auktionen jene Anlagen, für welche die Bieter die niedrigsten garantierten Windstromvergütungen verlangen. Die Ausschreibung war abermals deutlich überzeichnet: Bei einem Höchstvolumen von 1000 Megawatt wurde für knapp 2600 Megawatt geboten. Wie schon in den ersten Ausschreibungen entfällt der größte Teil der Zuschläge auf sogenannte Bürgerenergiegesellschaften, die Vorzugsbedingungen genießen. So können sie sich ohne Baugenehmigung an den Ausschreibungen beteiligen und haben mehr Zeit für die Realisierung ihrer Projekte, bevor Strafzahlungen fällig werden: 60 der neu genehmigten 61 Anlagen entfielen dieses Mal auf die angeblichen Bürger-Windparks. Hinter ihnen stehen allerdings, wie Ökostrom-Anbieter kritisieren, oft kommerzielle Projektentwickler, die nur versuchten, sich die besseren Bedingungen zu sichern. Der Vorstandsvorsitzende der Naturstrom AG, Thomas Banning, verlangt deshalb eine Systemumstellung. Nach seinem Vorschlag sollten Kleinanlagen mit weniger als 10 Megawatt von den Ausschreibungen ausgenommen werden. Die Vergütung könne sich dann am Ergebnis der jeweils letzten Ausschreibungsrunde für größere Anlagen orientieren.


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Leserbrief von Jürgen Roßwurm, Berghausen, 01. Dezember 2017

Reaktion auf den Artikel, Rhein-Zeitung vom 25.11.2017 zum Statement der Verbandsgemeinde


"Keine überzeugenden Antworten"


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Artikel Verbandsblatt Einrich, 22. November 2017

Trotz Ablehung durch die Kreisverwaltung vom 14. September 2017 hat der Verbandsgemeinderat am 6. November beschlossen, die 5 Riesen-Windindustrieanlagen bei uns in der VG-Katzenelnbogen durchzuboxen - auch gegen den Wunsch der Einricher Bürger. Am 18. Dezember soll das sogenannte sogenannte Zielabweichungsverfahren im Verbandsgemeinderat beschlossen werden.

Wer unterstützt die Bürgerinitiative am 18. Dezember 2017 vor dem Rathaus? Kurze Mail an uns genügt. Vielen Dank.




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Artikel Lokalanzeiger - Lahn-Post, 22. November 2017

Die Lahn-Post stellt die These auf: Soll unsere Heimat umgebaut werden? Ingo Bauer sagt: "Windkraft raubt uns Zukunft und Lebensqualität". Lesen Sie Fakten zum Thema Windkraft im Einrich, über windschwache Regionen und über Gefahren, die uns Einricher Bürger betreffen können, wenn der Betreiber der 5 Mega-Anlagen doch nicht so solide ist, wie der Verbandsgemeinderat denkt.



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Artikel Rhein-Zeitung, 22. November 2017

Bericht über den 1. Bürger-Info-Abend zum Thema "Windkraft Planungen im Einrich" am 17. November 2017.

Organisiert durch die Bürgerinitiative Einrich im Herolder Bürgerhaus. Über 200 Einricher, die mehr Infos zum Thema Wind-Industrieanlagen in unserer einmaligen Natur wissen wollten, wurden informativ und objektiv über das Projekt durch Fachleute informiert.


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Artikel Frankfurter Neue Presse/Nassauische Neue Presse vom 18. November 2017

Hier erfahren Sie mehr über die Ablehnung durch die Kreisverwaltung vom 14. September und das seltsame Vorgehen der Verbandsgemeinde, um dem Investor seine Wünsche zu erfüllen. Ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren soll helfen.




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18. November 2017:  

Presseveröffentlichungen von Heinz Burkhard Westerweg zur  
Windkraft im Einrich  
   
Abgelehnt hat der Landkreis den Bau von fünf Windrädern in den Gemarkungen Niedertiefenbach, Klingelbach und Katzenelnbogen. Im Naturpark Nassau liegen Genehmigungsvoraussetzungen für Anlagen nicht vor.

Bad Ems. Noch klarer kann die Botschaft an die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft in Leipzig kaum sein: Die Errichtung von 207 Meter hohen Bauwerken führt zu einer starken Entwertung und zum Eigenartsverlust des Landschaftsbildes, teilt die Genehmigungsbehörde den Vertretern der Kreuzberger und Spengler Regenerative Energie GmbH & Co. KG in Dunningen-Seedorf mit. Die Errichtung der beantragten Windenergieanlagen im Naturraum Westlicher Hintertaunus – Katzenelnbogener Hochfläche läuft an den geplanten Standorten dem Schutzzweck der Naturparkverordnung Nassau zuwider.

Schutzzweck der Rechtsverordnung sei die hoch zu bewertende Erhaltung der landschaftlichen Eigenart, der Schönheit und des für Langzeit- und Kurzurlaub besonderen Erholungswertes, heißt es in dem Bescheid. Und weiter: „Dieser konservierenden Aufgabe laufen die geplanten Anlagen zuwider, ohne dass die Beeinträchtigung des Schutzzweckes durch Bedingungen oder Auflagen verhütet oder ausgeglichen werden kann. Eine kaschierende Bepflanzung, die ein Höhenbauwerk dieser Größenordnung verdecken könnte, ist nicht denkbar.“ Der geplante Windpark Einrich würde zu nicht ausgleichbaren oder vermeidbaren Beeinträchtigungen des Schutzzweckes des Naturparkes innerhalb der sehr erhaltenswerten Landschaftsbildeinheit „Unteres Dörsbach-Tiefenbach-Gebiet“ und der erhaltenswerten Landschaftsbildeinheit „Zentrale Katzenelnbogener Hochfläche“ führen.

Nach Mitteilung des Landkreises ist ein Antrag abzulehnen, sobald die Prüfung ergibt, dass Genehmigungsvoraussetzungen nicht vorliegen und deren Erfüllung nicht durch Nebenbestimmungen sichergestellt werden kann. Alle beantragten Anlagen, heißt es dazu, liegen im Geltungsbereich des Naturparks Nassau, außerhalb von Kernzonen. Die geplanten Windkraftanlagen haben eine Nabenhöhe von 149 Metern und einen Rotorradius von 58 Metern. Bei einer Aufstellung auf 360 bis 430 Metern über NN liegt der höchste Anlagenpunkt auf ca. 630 Metern über NN. Eine natürliche Sichtbarriere, die eine Fernwirkung verdecken würde, existiert nicht, was zur Folge hat, dass man die Windkraftanlagen bis in die Talzüge des Dörsbachtales/Jammertales und des Hasenbachtals hinein wahrnehmen kann. Beide sind als Seitentäler der Lahn ausdrücklicher Gegenstand des Schutzzwecks. Die landschaftlich abwechslungsreichen, begleitenden Höhenzüge dieser Seitentäler sind ebenfalls betroffen und auch ausdrücklich im Schutzzweck genannt.

In der Ausarbeitung „Regionaler Raumordnungsplan Region Mittelrhein-Westerwald“ wird der Landschaftsraum „Unteres Dörsbach-Tiefenbach-Gebiet“ aufgrund seiner annähernd leitbildgerechten Ausprägung als hoch konfliktträchtig gegenüber der Windenergienutzung eingestuft. Es würde sich bei den geplanten Anlagen um die ersten sehr hohen Industriebauten im Naturpark Nassau handeln – mit deutlicher Entwertung des geschützten Landschaftsbilds, argumentiert die Genehmigungsbehörde.

Bei dem Projekt handelt es sich zwar um ein privilegiert zulässiges Vorhaben, dem jedoch nicht zu behebende spezielle naturschutzrechtliche und landschaftsschutzrechtliche Vorschriften entgegenstehen. Von den Verboten der Verordnung über den Naturpark Nassau kann deshalb weder eine Ausnahmegenehmigung noch eine Befreiung erteilt werden. Ein Ausgleich der entstehenden Beeinträchtigungen ist im Sinne der Verordnung nicht möglich.

In dem Bescheid, der Abstände zur Wohnbebauung und Maßgaben zum räumlichen Verbund zu errichtender Windräder als nicht ausreichend bezeichnet, sieht der Rhein-Lahn-Kreis insgesamt einen Verstoß gegen Ziele der Raumordnung. Das Landesamt für Bergbau und Geologie wertet das Vorhaben mit einer Investitionssumme von 16,3 Millionen Euro aus hydrogeologischer Sicht als nicht geeignet. Für die Bearbeitung des Bauantrags erhebt der Landkreis eine Gebühr von 137.000 Euro.


Planungen EinrichDer ursprüngliche Antrag zur Errichtung der Windkraftanlagen (WEA) wurde mit Datum 13. März 2015 gestellt. Ungeachtet der teilweisen Unvollständigkeit der Antragsunterlagen, so der Landkreis, bat die Genehmigungsbehörde diverse Fachbehörden um Stellungnahme. Antragsunterlagen wurden daraufhin von den Projektierern überarbeitet und mit Datum 27. September 2016 im überarbeiteten Zustand eingereicht. Zwischenzeitlich gab es mehrere Überarbeitungen und Ergänzungen – unter anderem zur Schattenwurfprognose und zur Schallimmissionsprognose.   Im Juni und Juli informierte der Kreis die Kreuzberger und Spengler Regenerative Energie GmbH & Do. KG in Dunningen-Seedorf über neue Entwicklungen in Bezug auf den Antrag und gab zu erkennen, dass auf dieser Grundlage keine positive Entscheidung in Aussicht gestellt werden könne. Die Anlagenstandorte liegen innerhalb der Sonderbauflächen des Flächennutzungsplanes, den die Verbandsgemeinde Katzenelnbogen mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplans im Teilbereich Windkraft im Februar 2016 beschlossen hat. Vier von insgesamt sieben ausgewiesenen Vorrangflächen befinden sich innerhalb des Geltungsbereichs der Landesverordnung Naturpark Nassau. Der Flächennutzungsplan weist insgesamt 134 Hektar neue Vorrangflächen aus (12,3 Prozent der VG-Fläche). 52,5 Hektar Vorrangfläche liegen im Naturpark. Die Feststellung der Vereinbarkeit potenzieller Anlagen auf diesen Flächen mit der Landesverordnung wurde von der Plangeberin (VG) auf die Genehmigungsebene (Landkreis) verschoben, verweist Bad Ems auf ein ergänzendes Gutachten zur „Bewertung der Sonderbauflächen für Windenergienutzung zur Vereinbarkeit mit Belangen des Denkmalschutzes und des Naturparks Nassau“ in Verbindung mit dem Abwägungsbeschluss des VG-Rates im Mai 2014. Heißt: Damit wurde die Möglichkeit einer Ausnahme- oder Befreiungslage auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht positiv konstatiert.

Auch die Genehmigung des Flächennutzungsplans erfolgte ausdrücklich vorbehaltlich der Naturparkverträglichkeit von Anlagen auf Genehmigungsebene.


Die FachbehördenZweckverband Naturpark Nassau: Dem Zweckverband gehören die Kreise Westerwald und Rhein-Lahn an. Der Zweckverband Naturpark Nassau hat in seiner Stellungnahme vom 24. März 2017 ausgeführt, dass der Schutzzweck für den gesamten Naturpark, einschließlich der Kernzonen, in der Landesverordnung festgeschrieben sei. Daher dürften gemäß der Landesverordnung keine Genehmigungen erfolgen und keine Befreiungen erteilt werden. Fachbeirat Naturschutz: Der Fachbeirat Naturschutz hat sich in seiner Sitzung am 11. Januar 2017 mit der Erteilung der Ausnahmegenehmigung beschäftigt. Auf der Grundlage der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde schloss sich der Fachbeirat der Ansicht an.

Fazit: Sowohl die untere Naturschutzbehörde als auch der Fachbeirat Naturschutz sowie der Zweckverband Naturpark Nassau sehen keinen Raum für eine Ausnahmegenehmigung.

Zuständige Fachbehörde für die Erteilung von Befreiungen wäre die Obere Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. Im April forderte die Immissionsschutzbehörde (Landkreis) die Obere Naturschutzbehörde (SGD) zur Stellungnahme auf.

Mit Schreiben vom 14. Juli teilte die Obere Naturschutzbehörde mit, dass die zum ‚Rundschreiben Windenergie‘ und Schreiben ‚Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen in Naturparken‘ gegebene Differenzierungsbreite und -tiefe im Hinblick auf eine abgestufte Schutzintensität von Teilgebieten des Naturparks keine naturschutz-fachliche Prüfung zur Einschätzung als „atypischer Sonderfall“ ermögliche.

Für den Landkreis bestehen damit Zweifel an einer Ausnahmesituation, da die Landesverordnung Bauwerke, die sich negativ auf das Landschaftsbild auswirken können, verbietet. Der Antragsteller trägt zwar im Befreiungsantrag vor, dass sich der Normgeber bei Erlass der Rechtsverordnung im Jahre 1979 nicht mit den Bedürfnissen und Eigenarten der Energiewende auseinander setzte. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass der Normgeber wahrscheinlich gerade die Auswirkungen von Höhenbauwerken bei der Ausweisung und der Formulierung des Schutzzwecks und der Verbotstatbestände im Blick hatte. Im Klartext: Die Befreiung darf nach Umfang und Häufigkeit nicht dazu führen, dass die Norm gegenstandslos oder funktionslos wird oder sie ihren Zweck ganz oder teilweise nicht mehr erreichen kann. Insbesondere in den direkt betroffenen Landschaftsbildeinheiten „Zentrale Katzenelnbogener Hochfläche“ und „Unteres Dörsbach-Tiefenbach-Gebiet bis zur Wasserscheide“ würde die Errichtung der Anlagen zu einer Funktionslosigkeit der Schutzverordnung führen. Insbesondere sind hier die Einwirkungen auf die Landschaftsbildeinheit „Lahntal und Gelbachtal mit angrenzenden Hochflächen“ zu würdigen. Dort wird das Landschaftsbild in Vielfalt, Eigenart und Natürlichkeit mit sehr hoch bewertet.

Würden die beantragten Anlagen im Rahmen der Befreiung genehmigt, würde dies zu einer Vorbelastung im fraglichen Raum führen. Diese Vorbelastung würde dann wiederum als Argumentation für weitere Anlagengenehmigungen in der Nähe herangezogen. So könnte sich der Verlust des Schutzzwecks immer weiter in den Geltungsbereich des Naturparks „hineinfressen“. Dass diese Gefahr konkret besteht, zeigt die Tatsache, dass im Bereich der Verbandsgemeinde Diez und ebenfalls im Naturpark Nassau gelegen, aktuell Genehmigungsanträge für elf weitere Anlagen (u.a. Altendiez) vorliegen. Ein weiterer Antrag über acht Anlagen (Höchst) wurde wegen mangelhafter Unterlagen abgelehnt und befindet sich momentan im Rechtsmittelverfahren.


Standorte und räumlicher VerbundDie geplanten Anlagen Ni 2 und Ka 1 befinden sich jeweils in einem Abstand von rund 796 Meter (gemessen von der Rotorspitze bis zur äußeren Grenze des nächstgelegenen maßgebenden Siedlungsbereichs) zu dieser Bebauung. Die Abstandsregelung (1100 Meter) ist damit relevant und führt zu einer Unzulässigkeit der beantragten Anlage. Die beiden anderen Anlagenstandorte Ni 1 und Ka 3 weisen einen Abstand von 1018 und 1041 Meter auf und halten daher ebenfalls nicht den geforderten Mindestabstand ein. Lediglich die Anlage Ka 2, so die Stellungnahme des Landkreises, scheint noch dem Abstandserfordernis zu entsprechen.Einzelne Windenergieanlagen dürfen nur an solchen Standorten errichtet werden, an denen der Bau von mindestens drei Anlagen im räumlichen Verbund planungsrechtlich möglich ist. Ersetzt eine einzelne Windenergieanlage bereits errichtete Windenergieanlagen, muss der Bau von mindestens zwei Anlagen im räumlichen Verbund planungsrechtlich möglich sein. Grundsätzlich ist ein räumlicher Verbund dann gegeben, wenn die Anlagenstandorte in einem Standortbereich mit einer Mindestgröße von 20 Hektar liegen. In Einzelfällen kann auch eine Fläche von 15 bzw. 10 Hektar ausreichen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Landschaft nicht durch eine Vielzahl von Einzelanlagen beeinträchtigt und die geforderte Bündelungswirkung unterlaufen wird. Die ausgewiesenen Vorrangflächen 03 und 04 des Flächennutzungsplanes sind jeweils kleiner als 20 bzw. 15 Hektar. Damit ist für die Anlagen Ni 1 und 2 die Verbundregelung relevant und es liegt, isoliert betrachtet, bereits ein Zielverstoß vor. Wie zuvor schon ausgeführt, verstoßen die beantragten Anlagen Ni 1 und 2 sowie die Anlage Ka 1 und Ka 3 zusätzlich gegen das Abstandsgebot. Somit ist nur noch die beantragte Anlage Ka 2 zu betrachten.

Diese Einzelanlage widerspricht jedoch dem Ziel der Raumordnung, da mindestens drei Anlagen im räumlichen Verbund planungsrechtlich erforderlich sind.

Nach Abzug der aufgrund der Abstandregelung außer Betracht zu bleibenden Flächen in der Vorrangfläche 05 weist diese nur noch eine bebaubare Fläche von 6,5 Hektar auf. Damit handelt es sich nicht mehr um einen Standort, an dem der Bau von mindestens drei Anlagen im räumlichen Verbund planungsrechtlich möglich ist.


Naturpark Nassau

Der Naturpark Nassau wurde 1979 als Naturpark festgesetzt. Vorläufer war ein großflächiges Landschaftsschutzgebiet von 1963/64, welches den gesamten Raum des heutigen Naturparks überspannte. Zusätzlich wurden 1979 noch Gebiete im Raum Braubach/Kamp-Bornhofen sowie im Raum Altendiez-Gückingen hinzugenommen. Der Naturpark überspannt Teile des Westerwaldkreises und Teile des Rhein-Lahn Kreises. Er umfasst insgesamt eine Fläche von 561,71 km². Die Rechtsverordnung wurde vom „Minister für Soziales, Gesundheit und Umwelt“ sowie vom „Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten“ erlassen.

Schutzzweck für den Naturpark ist die Erhaltung der landschaftlichen Eigenart, der Schönheit und des für Langzeit- und Kurzurlaub besonderen Erholungswertes des Lahntales und seiner Seitentäler sowie der rechtsseitigen Rheinhänge und Seitentäler des Rheins zwischen Lahnstein und Kamp-Bornhofen, mit den landschaftlich abwechslungsreichen, begleitenden Höhenzügen und der „Montabaurer Höhe“.

Zum Erholungswert der unmittelbar betroffenen Landschaftsbildeinheit „Unteres Dörsbach-Tiefenbach-Gebiet bis zur Wasserscheide“ heißt es: „Die zusammenhängenden Waldflächen werden insbesondere entlang des Dörsbachtals im Norden sowie im südlichen Bereich von Hauptwanderwegen durchzogen. Kulturhistorische Sehenswürdigkeiten wie das Römerkastell, Römertürme und die zahlreichen Mühlen steigern die Attraktivität für Erholungsuchende. Mehrere Parkplätze ermöglichen den Zugang zum Gebiet. Aufgrund der beschriebenen Aspekte wird die Natürlichkeit, d.h. die Erlebbarkeit insgesamt als sehr hoch bewertet“.Im Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald werden die fraglichen Bereiche als Vorbehaltsgebiete für Erholung und Tourismus ausgewiesen. Dort soll die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft nachhaltig geschützt und die Landschaft in ihrer Funktion als Raum für die naturnahe, landschaftsgebundene, stille Erholung der Bevölkerung erhalten und entwickelt werden. In diesen Räumen soll dem Schutz des Landschaftsbildes bei raumbedeutsamen Entscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden.Zur Begründung/Erläuterung wird weiterhin ausgeführt: Die landesweiten sowie die im Landschaftsrahmenplan dargestellten regional bedeutsamen Erholungs- und Erlebnisräume weisen in der Regel auch ein reizvolles, attraktives Landschaftsbild mit geringen Störungen auf. Das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion der Landschaft wird darüber hinaus durch Naturparke und Landschaftsschutzgebiete sowie durch die kleinräumig abgegrenzten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete regionaler Biotopverbund sowie in den Verdichtungsräumen und großen Tallagen der Region durch die regionalen Grünzüge geschützt.


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Artikel Rhein-Zeitung vom 11. November 2017


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Artikel Rhein-Zeitung vom 10. November 2017


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14. September 2017:

Pressemitteilung zur Gründung der Bürgerinitiative Einrich - für den Erhalt des Naturparks Nassau 

Gegenwind für den Bau von 5 Mega-Wind-Energieanlagen im Einrich

Gründung in Herold.

Fünf Mega-Windräder sollen entlang der Weiseler Höhe an der K 51, Katzenelnbogen Richtung Roth, Niedertiefenbach gebaut werden. Am 11.09.2017 hat sich aus diesem Anlass in Herold eine Bürgerinitiative gegründet, die sich für den Erhalt des Naturparks Nassau in der Region Einrich einsetzen möchte. 26 engagierte Einricher Bürgerinnen und Bürger waren der Einladung von Liila Barbara Stelzer, Thomas Hechler, Werner Hocke, Lukas Knabe und Axel Kuhn gefolgt. Schnell war man sich einig, dass es viele gute Gründe dafür gibt, in unserer als windschwach eingestuften Region keine Mega-Windräder mit mehr als 200m Höhe (Kölner Dom 158m) zu bauen. Die Bürgerinitiative möchte den Bau der Windräder verhindern.

Für jedes dieser Windräder müssen 10.000qm Wald (Gesamt: 50.000qm) gerodet werden“, betonte Werner Hocke an dem spannenden und hochinteressanten Gründungsabend. Liila Barbara Stelzer ergänzte, dass „die Windnutzung in windschwachen Regionen keine effiziente und rentable Alternative darstelle.“ Darüber hinaus wurden an dem Abend wirtschaftliche Aspekte zur Energiebilanz genauso beleuchtet wie technische Gegebenheiten der Mega-Windräder hinterfragt.  

Einen ganz wesentlichen Gesichtspunkt sich gegen den Bau der Windenergieanlagen auszusprechen, steuerte Axel Kuhn vom Hof Bleidenbach bei: „Die Mega-Windräder stehen in unmittelbarer Nähe unserer Häuser“. Für die Gründungsmitglieder der Bürgerinitiative steht außer Frage, dass fünf riesige Windräder diesen Ausmaßes das Landschaftsbild massiv verschandeln. Davon sind die Bürgerinnen und Bürger etlicher Dörfer im Einrich direkt betroffen: Mittelfischbach, Oberfischbach, Klingelbach, Ergeshausen, Herold, Niedertiefenbach, Roth und der Horstberg in Katzenelnbogen.  

Der Verbandsgemeinderat hat der Aufstellung bereits zugestimmt und den Flächennutzungsplan der Gemarkungen Klingelbach und Niedertiefenbach, Roth entsprechend angepasst. Dass die Windräder nicht gebaut werden, ist Ziel der Bürgerinitiative. Darüber hinaus möchte man die breite Öffentlichkeit erreichen und ein Bewusstsein für den Erhalt des Naturparks Nassau wecken.

Die Bürgerinitiative plant Informationsabende für die interessierte Öffentlichkeit. Wer sich der Bürgerinitiative anschließen möchte oder Fragen hat, kann sich unter der Emailadresse info@buergerinitiative-einrich.de melden.

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